Der Cottbuser Ostsee wird seit April 2019 hauptsächlich mit Spreewasser geflutet. Obwohl die Zuleitung in extremen Trockenphasen der Sommermonate immer wieder vorübergehend ausgesetzt werden musste, hat das Projekt entscheidende Meilensteine erreicht: Im Jahr 2024 wurde der Zielwasserstand (62,5 m ü. NHN) erstmals erreicht. Damit ist das ehemalige Tagebaurestloch Cottbus-Nord flächenmäßig zum größten künstlichen Binnensee Deutschlands gewachsen.
Rechtlicher Streit und Urteil des EuGH
Der Flutungsprozess und die geplante spätere Ausleitung des Seewassers standen lange im Fokus juristischer Auseinandersetzungen:
Folgen für den Betrieb: Die Flutung durfte unter strengen Auflagen und fortlaufendem Umwelt- und Sulfatmonitoring weitergeführt werden.
Hintergrund der Klage: Die Stadt Frankfurt (Oder) und die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft (FWA) hatten geklagt. Sie befürchteten, dass durch das Ein- und Ausleiten des Wassers die Sulfatbelastung der Spree steigen und damit die Trinkwasserversorgung stromabwärts gefährdet würde. Die Klage richtete sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR).
Entscheidung des EuGH: Das Verwaltungsgericht Cottbus legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH präzisierte im November 2023 die Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Gericht stellte klar, dass das Verschlechterungsverbot streng gilt, gab den Behörden jedoch Kriterien an die Hand, wie Umweltverträglichkeit und Ausnahmeregelungen bei Altlastensanierungen im Bergbau rechtlich fundiert zu bewerten sind.
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