Der Cottbuser Ostsee wird seit April 2019 hauptsächlich mit Spreewasser geflutet. Und obwohl der Zulauf im Sommer wegen anhaltender Trockenheit gestoppt werden musste, geht die Flutung doch relativ planmäßig voran.
Nach Angaben der LEAG liege man mit dem jetzigen Füllstand im Plan. Geht es in den nächsten Jahren so weiter, soll er Mitte der 20er Jahre vollständig gefüllt sein und damit der größte künstliche Binnensee in Deutschland.
Trotzdem wird der Ostsee noch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen, denn die Stadt Frankfurt (Oder) und ihre Wasserwerke haben geltend gemacht, dass mit dem Ostsee ein zusätzlicher Emittent in das Einzugsgebiet der Spree eingegliedert und damit die ohnehin kritische Konzentration an Sulfat im Spreewasser steigen werde.
Die Klage richtet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR). Das Landesamt hat die Flutung des Restloches inklusieve einer späteren Ausleitung des Seewassers erlaubt.
Nun ist das Verwaltungsgericht Cottbus zu der Auffassung gekommen, dass ein Verstoß gegen das EU-Recht und insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie möglich sein könnte. Rechtsfragen, die damit zusammenhängen können, sollen nun in einem eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklärt werden.